Bebauungsplan Nr. 3 Auf dem Brink Herzfeld

5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf dem Brink“, Ortsteil Herzfeld

Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungspla-nes Nr. 3 „Auf dem Brink“, Ortsteil Herzfeld, durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.

Ziel und Zweck der Planänderung ist es, auf den Flurstücken 600 und 633 (Gemarkung Herzfeld, Flur 26) die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu ändern, um die Errichtung von zwei zusätzlichen Wohnhäusern zu ermöglichen. 

Im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens findet die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (lisa.brede(at)lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

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