Ausschreibungen und Vergaben

Ausschreibungen

Die Gemeinde Lippetal schreibt jährlich eine Vielzahl von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie Aufträge für freiberufliche Leistungen wie zum Beispiel Architekten-, Ingenieur- und Gutachterleistungen aus. Die Gemeinde Lippetal ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich dazu verpflichtet, Aufträge zur Deckung ihres Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zur Durchführung ihrer Baumaßnahmen grundsätzlich im Rahmen von Ausschreibungen zu veröffentlichen. 

Sie informiert entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über folgende Portale zu aktuellen Öffentlichen Ausschreibungen, zu beabsichtigten Ausschreibungen und zu vergebenen Aufträgen im:

Zentrale Vergabestelle

Gemeinde Lippetal

Bahnhofstraße 7

59510 Lippetal

Telefon 02923/980-252

post(at)lippetal.de 

Öffentliche Ausschreibungen

Gem. den folgenden gesetzlichen Vorgaben muss der Auftraggeber seine Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, in einer Auftragsbekanntmachung mitteilen.

  • § 27 UVgO für öffentliche Ausschreibungen, beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
  • § 12 Abs.1 VOB/A für öffentliche Ausschreibungen
  • § 12 Abs. 2 VOB/A bei beschränkten Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb

Geplante beschränkte Ausschreibungen

Gem. den folgenden gesetzlichen Vorgaben sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, geplante beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bekanntzugeben:

  • § 20 Abs. 4 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
    Wertgrenze: ab netto 25.000 €

Hinweis: Ein Anspruch, als Bieter beteiligt zu werden, erwächst daraus nicht.

Vergebene Aufträge

aus beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben

Gemäß den folgenden gesetzlichen Vorgaben sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, vergebene Aufträge aus beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben bekanntzugeben:

  • § 20 Abs. 3 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
    Wertgrenzen: 
    - für beschränkte Ausschreibungen ab netto 25.000 €
    - für freihändige Vergaben ab netto 15.000 €
  • § 30 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
    Wertgrenze:
    - für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben ab netto 25.000 €
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