Haushalt

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist nach § 79 Gemeindeordnung für das Land NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist nach Maßgabe dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Haushaltsführung verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.


Jahresabschluss

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres (31.12.) einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss bildet damit das Gegenstück zum Haushaltsplan und dokumentiert die tatsächliche Ist-Situation in dem Jahr. 


Herr Jürgen Sickau

Frau Claudia Tzyschakoff

Frau Susanne Fritz

Frau Lara Wulf

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