Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine zentrale, langfristige Koordinierungsaufgabe für Kommunen. Das Ziel ist die Ermittlung des besten und kosteneffizientesten Weges zu einer nachhaltigen und bezahlbaren Wärmeversorgung für die Kommune. Nach §3 des Wärmeplanungsgesetzes sind alle Kommunen verpflichtet einen Wärmeplan zu erstellen. Dieser Wärmeplan wurde für Lippetal erstellt und am 10. Juli 2025 durch den Rat der Gemeinde Lippetal beschlossen. 

Die kommunale Wärmeplanung dient im Moment als informelles Planungsinstrument, da es nach dem Wärmeplanungsgesetz keine verbindliche Außenwirkung besitzt. Es können weder einklagbare Rechte noch Pflichten daraus abgeleitet werden. Deswegen ergeben sich keine direkten Folgen für die Bürgerschaft der Gemeinde Lippetal. Für sie gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Wärmeplan dient als Überblick welche Heiztechniken in welchen Gebieten im Gemeindegebiet zukunftssicher geeignet sind. 

Die Wärmeplanung ist ein fortlaufender Prozess, der regelmäßig aktualisiert und angepasst wird, um die Zielerreichung sicherzustellen. Eine Fortschreibung des Wärmeplan nach Wärmeplanungsgesetz erfolgt alle 5 Jahre.

Kernpunkte der Kommunalen Wärmeplanung:

Grafik folgt

Die Ergebnisse können im Endbericht eingesehen werden:

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