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Personalausweis

Aktuelle Hinweise zu digitalen Fotos ab 01.05.2025

Antragstellung ab dem 15. Lebensjahr und 9 Monate

Den Antrag für einen Personalausweis stellen Sie im Bürgerbüro. Dabei ist es notwendig, dass Sie persönlich erscheinen, um Ihre Identität zu bestätigen, Ihre Unterschrift zu leisten und Fingerabdrücke abzugeben. Der Ausweis wird anschließend von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. 

Der PIN-Brief für die Online-Funktion wird ab dem 17.02.2025 jedem Antragstellenden sofort ausgehändigt. Das Sperrkennwort erhalten Sie bei der Abholung des Ausweises. Die Online-Funktion wird seitens der Bundesdruckerei in Berlin für Ausweisinhaber ab dem 16. Lebensjahr immer aktiviert mitgeliefert, bei Personen unter 16 Jahren ist die Funktion ausgeschaltet. Die Nutzung des Personalausweises als “Internetausweis” ist natürlich freiwillig. Damit die Online-Funktionen des Ausweises genutzt werden können, wird ein entsprechendes Lesegerät (kann in einschlägigen Geschäften käuflich erworben werden) und entsprechende Software (z.B. die Ausweis App2 aus dem AppStore)  oder NFC (Near Field Communication zum kontaktlosen Austausch von Daten) am mobilen Endgerät benötigt. Zur Authentifizierung im Internet ist hierbei eine 6stellige PIN erforderlich.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Ausweis persönlich abzuholen, können Sie eine andere Person damit beauftragen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, und die beauftragte Person muss sich ausweisen können.

Wenn Sie den Ausweis dringend benötigen, beispielsweise für einen Notartermin, können Sie im Bürgerbüro einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist maximal drei Monate gültig und muss zurückgegeben werden, sobald Sie den regulären Ausweis abholen.

Antragstellung von Geburt bis zum 15. Lebensjahr und 8 Monate

Den Antrag stellen Sie ebenfalls im Bürgerbüro. Dazu ist es notwendig, dass das Kind bzw. der oder die Jugendliche zur Überprüfung der Identität persönlich erscheint. Nur die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter oder eine von ihnen bevollmächtigte Person, die sich entsprechend ausweisen muss, sind berechtigt, den Personalausweis abzuholen. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen. Ab dem 6. Lebensjahr sind sie verpflichtend. Ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift des Kindes erforderlich.

Personalausweis für Säuglinge/Kleinkinder 

Das Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem „neuen“ Aussehen gesprochen werden kann. Weicht das Lichtbild im Personalausweis stark vom aktuellen Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich! In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis mit aktuellem Passbild beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann eine Neuausstellung des Personalausweises bereits nach ein bis zwei Jahren erforderlich werden. 

Personalausweise von Säuglingen und Kleinkindern werden mit einer sechsjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt, weil viele Reiseländer eine Restgültigkeit des Dokumentes von mindestens sechs Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Einreise, verlangen. 

Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Personalausweises erheblich vom aktuellen Gesicht des Säuglings oder Kleinkindes abweicht, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Dokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Dokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes eindeutig durchführen kann.

Personalausweis

  • 22,80 € (bis einschl. 23 Jahre)
  • 37,00 € (ab 24 Jahre) 

Vorläufiger Personalausweis

  • 10,00 €

Gebührenfrei

  • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
  • Ändern der PIN im Bürgerbüro
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion

Festlegung durch jeweiligen Anbieter

  • Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

Antragstellung ab dem 15. Lebensjahr und 9 Monate

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild: Größe 45 x 35 mm (ohne Rand)
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original, wenn erstmalig ein Personalausweis beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann
  • Der alte Personalausweis (falls nicht vorhanden, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung)
  • Bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird
  • Bei Einbürgerung die Original-Einbürgerungsurkunde sowie das Merkblatt über die zukünftigen Staatsangehörigkeiten vom Kreis Soest und die Original-Geburtsurkunde mit Übersetzung

Antragstellung von Geburt bis zum 15. Lebensjahr und 8 Monate

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild: Größe 45 x 35 mm (ohne Rand)
  • Die Original-Geburtsurkunde, falls es sich um einen Erstantrag handelt
  • Der bisherige Personalausweis (falls bereits vorhanden)
  • Die schriftliche Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) beider Elternteile inkl. Ausweisdokumente bzw. der Betreuerin oder des Betreuers oder des anderen gesetzlichen Vertreters
  • Unterschriften beider Elternteile auf der Zustimmungserklärung
  • Original-Sorgerechtsbeschluss bei Scheidung der Eltern
  • Original-Bestellungsurkunde bei Bestehen einer Betreuung
  • Bürgerbüro und Ordnungsamt

Kontakt

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