Reisepass

Aktuelle Hinweise zu digitalen Fotos ab 01.05.2025

Antragstellung ab dem 18. Lebensjahr

Den Antrag für einen Reisepass stellen Sie im Bürgerbüro. Dabei ist es notwendig, dass Sie persönlich erscheinen, um Ihre Identität zu bestätigen, Ihre Unterschrift zu leisten und Fingerabdrücke abzugeben. Der Reisepass wird anschließend von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Sobald der Reisepass fertiggestellt ist, werden Sie vom Bürgerbüro benachrichtigt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Reisepass persönlich abzuholen, können Sie eine andere Person damit bevollmächtigen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, und die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können. Wenn Sie Ihren Reisepass dringender benötigen, können Sie ihn im Express-Verfahren beantragen. Dann liegt er innerhalb der nächsten 5 Werktage (Montag – Freitag) im Bürgerbüro zur Abholung bereit.

Antragstellung von Geburt bis zum 17. Lebensjahr

Den Antrag stellen Sie ebenfalls im Bürgerbüro. Dazu ist es notwendig, dass das Kind bzw. die oder der Jugendliche zur Überprüfung der Identität persönlich erscheint. Nur die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter oder eine von ihnen bevollmächtigte Person, die sich entsprechend ausweisen muss, sind berechtigt, den Reisepass abzuholen. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen. Ab dem 6. Lebensjahr sind sie verpflichtend. Ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift des Kindes erforderlich.

Reisedokumente für Säuglinge/Kleinkinder 

Das Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem „neuen“ Aussehen gesprochen werden kann. Weicht das Lichtbild im Reisepass stark vom aktuellen Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich! In diesem Fall müssen Sie einen neuen Reisepass mit aktuellem Passbild beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann eine Neuausstellung des Reisepasses bereits nach ein bis zwei Jahren erforderlich werden. 

Reisepässe von Säuglingen und Kleinkindern werden mit einer sechsjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt, weil viele Reiseländer eine Restgültigkeit des Dokumentes von mindestens sechs Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Einreise, verlangen. 

Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Personalausweises erheblich vom aktuellen Gesicht des Säuglings oder Kleinkindes abweicht, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Dokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Dokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes eindeutig durchführen kann.

Vorläufiger Reisepass

Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall (entsprechende Unterlagen sind dabei vorzulegen) kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr direkt im Bürgerbüro ausgestellt werden.

  • 37,50 € (bis einschl. 23 Jahre)
  • 70,00 € (ab 24 Jahre)
  • 32,00 € Zuschlag für das Expressverfahren pro Antrag

 

Vorläufiger Reisepass

  • 26,00 €

Antragstellung ab dem 18. Lebensjahr

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild: Größe 45 x 35 mm (ohne Rand)
  • Geburtsurkunde im Original, wenn erstmalig ein Reisepass beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann
  • Der alte Reisepass (falls nicht vorhanden, genügt auch ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung)
  • Bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird
  • Bei Einbürgerung die Original-Einbürgerungsurkunde sowie das Merkblatt über die zukünftigen Staatsangehörigkeiten vom Kreis Soest und die Original-Geburtsurkunde mit Übersetzung

Antragstellung von Geburt bis zum 17. Lebensjahr

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild: Größe 45 x 35 mm (ohne Rand)
  • Die Original-Geburtsurkunde, falls es sich um einen Erstantrag handelt
  • Die schriftliche Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) beider Elternteile inkl. Ausweisdokumente bzw. der Betreuerin oder des Betreuers oder des anderen gesetzlichen Vertreters
  • Unterschriften beider Elternteile auf der Zustimmungserklärung
  • Original-Sorgerechtsbeschluss bei Scheidung der Eltern
  • Original-Bestellungsurkunde bei Bestehen einer Betreuung
  • Bürgerbüro und Ordnungsamt

Kontakt

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