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Lebenspartnerschaft

Seit 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Das bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt keine neuen Lebenspartnerschaften mehr eingetragen werden, weil es die Möglichkeit der Eheschließung gibt. Für gleichgeschlechtliche Paare gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für Mann und Frau.

Alle bisherigen amtlich eingetragenen Lebenspartnerschaften bleiben erhalten – können aber auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden. 

Weitere Informationen zum Thema „Eheschließung“ finden Sie hier.

  • Bildung, Freizeit und Personenstandswesen

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