Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Im Gebiet der Gemeinde Lippetal können pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Grundstücken angefallen sind, außerhalb einer zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage ohne ausdrückliche Einzelgenehmigung durch Verbrennen beseitigt werden. Die Voraussetzungen sind im Ortsrecht geregelt und müssen unbedingt beachtet werden.

In der Satzung finden Sie auch Hinweise zur Verbrennung von Brauchtumsfeuern/Osterfeuern, die Sie rechtzeitig anmelden müssen.

  • Bürgerbüro und Ordnungsamt
Osterfeuer

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Rathaus II
Raum: 3
Bahnhofstraße 1
59510 Lippetal

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Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
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