Osterfeuer oder Verbrennen von Strauchabschnitt anmelden

Auf dieser Seite können Sie Ihr Osterfeuer oder das Verbrennen von Strauchabschnitt direkt digital anmelden. 

Bitte beachten Sie, dass die digitale Anmeldung noch nicht als eine generelle Genehmigung gilt. Nach Prüfung Ihrer Angaben werden Sie von unseren Kollegen eine Rückmeldung erhalten. 

Warum ein Feuer anmelden?

Durch die Anmeldung Ihres Feuers leiten wir Ort, Zeit und Datum an die Leitstelle der Feuerwehr des Kreises Soest weiter. Diese wissen dann, dass bei Ihnen ein Verbrennungsvorgang stattfindet. Sollte der Vorgang nicht angemeldet sein und die Feuerwehr eine Mitteilung über den Brand bekommt, können unter Umständen die Kosten dieses Einsatzes an Sie weitergetragen werden. 

Unter welchen Bedingungen darf verbrannt werden?

Alle Voraussetzungen für das Verbrennen von Strauchabschnitt und von Osterfeuern entnehmen Sie bitte den Hinweisblättern. 

Wann kann ich ein Osterfeuer oder das Verbrennen von Strauchabschnitt anmelden?

Das Formular für das Osterfeuer wird ca. 30 Tage vor Ostern freigeschaltet und bleibt bis zum Dienstag vor Ostern online. 

Das Formular für das Verbrennen von Strauchabschnitt ist in der Zeit vom 15. September bis zum 31. März online. 

Kann ich direkt nach der digitalen Anzeige mit dem Verbrennen beginnen?

Leider nein. Es ist dringend erforderlich, dass Sie auf die positive Rückmeldung aus dem Ordnungsamt warten. Diese erfolgt per Email oder per Telefon. Vorher ist nicht gewährleistet, dass Ihre Meldung bei der Leitstelle der Feuerwehr hinterlegt ist. 

 

Verbrennen von Strauchabschnitt

Verbrennen von Strauchschnitt Anmeldung

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Frau Anke Schulze

Frau Christin Scherner

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