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Sterbefälle
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Der Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Ist eine Person im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung verstorben, wird dort eine Sterbefallanzeige erstellt, die angibt, wer der Verstorbene ist sowie wann und wo der Tod eingetreten ist. Die Anzeige wird meistens dem beauftragten Bestatter ausgehändigt.
Ist eine Person außerhalb einer Einrichtung verstorben, zeigt derjenige den Sterbefall an, der aus eigenem Wissen vom Tod der Person Kenntnis erlangt hat.
Handelt es sich um einen Unglücksfall oder einen ungeklärten Tod - auch im häuslichen Bereich - ist die Polizei anzeigepflichtig und ist in solchen Fällen einzuschalten.
Die Ausstellung von Sterbeurkunden ist gebührenpflichtig:
- 10,00 € für eine Ausfertigung
- 5,00 € für jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde (bei gleichzeitiger Ausstellung)
Zur Vorlage für die Bestattung, Rentenzwecke und Krankenkasse erhalten Sie drei gebührenfreie Urkunden.
- Geburtsurkunde
- Bei Ehegatten: Eheurkunde
- Bei Lebenspartnern: Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Auflösung einer Ehe: das rechtskräftige Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
- Ärztliche Todesbescheinigung (einschließlich des vertraulichen und nichtvertraulichen Teils)
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Bildung, Freizeit und Personenstandswesen
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