- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 759510Lippetal
Jenny
Burkert
Standardöffnungszeit Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 759510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-224
- standesamt@lippetal.de
Beate
Hoffmann
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 759510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-227
- standesamt@lippetal.de
Heike
Kühne
Standardöffnungszeit Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Freitag
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Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 759510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-214
- standesamt@lippetal.de
Beurkundungen
Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, die Ehe schließen zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.
Im Standesamt werden Personenstandsregister d. h. Ehe-, Geburten- und Sterberegister geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk das jeweilige Ereignis (Ort des Ereignisses) eingetreten ist.
Welche Urkunden können Sie beim Standesamt bekommen?
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 Personenstandsgesetz nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Die standesamtlichen Gebühren sind gesetzt geregelt: | |
---|---|
Geburtsurkunde | 10,00 € |
Eheurkunde | 10,00 € |
Lebenspartnerschaftsurkunde | 10,00 € |
Sterbeurkunde (Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei.) | 10,00 € |
jede weitere Ausfertigung, wenn sie in einem Arbeitsgang erstellt worden ist | 0,5-fache |
Auskunft aus einem Personenstandsregister | 6,00 € |
Benötigte Unterlagen bei der Beurkundung von Sterbefällen:
- Geburtsurkunde
- Bei Ehegatten: Eheurkunde
- Bei Lebenspartnern: Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Auflösung einer Ehe: das rechtskräftige Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
- Ärztliche Todesbescheinigung (einschließlich des vertraulichen und nicht-vertraulichen Teils)
- Bildung, Freizeit und Personenstandswesen
Kontakt
Rathaus
Raum: 11
Bahnhofstraße 7
59510
Lippetal
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |
und nach Vereinbarung
Rathaus
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