Beurkundungen

Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, die Ehe schließen zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

Im Standesamt werden Personenstandsregister d. h. Ehe-, Geburten- und Sterberegister geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk das jeweilige Ereignis (Ort des Ereignisses) eingetreten ist.

Welche Urkunden können Sie beim Standesamt bekommen?

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden

Hinweis:

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 Personenstandsgesetz nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Die standesamtlichen Gebühren sind gesetzt geregelt: 
Geburtsurkunde

10,00 €

Eheurkunde

10,00 €

Lebenspartnerschaftsurkunde

10,00 €

Sterbeurkunde
(Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei.)

10,00 €

jede weitere Ausfertigung, 
wenn sie in einem Arbeitsgang erstellt worden ist

0,5-fache 
Gebühr

Auskunft aus einem Personenstandsregister

6,00 €

Benötigte Unterlagen bei der Beurkundung von Sterbefällen:

  • Geburtsurkunde
  • Bei Ehegatten: Eheurkunde
  • Bei Lebenspartnern: Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Bei Auflösung einer Ehe: das rechtskräftige Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
  • Ärztliche Todesbescheinigung (einschließlich des vertraulichen und nicht-vertraulichen Teils)

 

  • Bildung, Freizeit und Personenstandswesen

Kontakt

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Bahnhofstraße 7
59510 Lippetal

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Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung

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