Ergänzungssatzung Brockhausen Hüttinghauser Weg

Aufstellung der Ergänzungssatzung für einen Bereich des „Hüttinghauser Weges“, Ortsteil Brockhausen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 01.10.2025 bis einschließlich 31.10.2025

Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 23.03.2020 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für einen Bereich des „Hüttinghauser Weges“, Ortsteil Brockhausen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. 

Ziel und Zweck der Ergänzungssatzung ist es, auf dem Flurstück 27 tlw. (Gemarkung Brockhausen, Flur 3) die Möglichkeit der Wohnbebauung zu schaffen.

Im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens findet die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.10.2025 bis einschließlich 31.10.2025 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (lisa.brede(at)lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

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