Ergänzungssatzung Schoneberg

Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, Ortsteil Schoneberg

Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 die Aufstellung der Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, Ortsteil Schoneberg beschlossen.

Ziel und Zweck der Ergänzungssatzung ist es, das Flurstück 693 (Gemarkung, Flur 3) in den Satzungsbereich einzubeziehen, um die Errichtung von drei Einfamilienhäusern zu errichten. Ebenfalls dient die Ergänzungssatzung dazu das Flurstück 775 (Gemarkung Schoneberg, Flur 3) in den Satzungsbereich einzubeziehen, um die Errichtung von bis zu zwei Einfamilienhäusern zu ermöglichen.

Im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens findet die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (nicole.bonk(at)lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

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