Bebauungsplan Nr. 9 Über'm Kirchkamp Oestinghausen

2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Über’m Kirchkamp“, Ortsteil Oestinghausen

Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 die Durchführung des Verfahrens zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Über’m Kirchkamp“, Ortsteil Oestinghausen beschlossen. 

Ziel und Zweck der Planänderung ist es, auf dem Flurstück 518 (Gemarkung Oestinghausen, Flur 3) die planungsrechtliche Voraussetzung zu ändern, um die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses zu ermöglichen. 

Im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens findet die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (jana.wulf(at)lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

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