Bebauungsplan Nr. 1 In der Huer Niederbauer

2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „In der Huer“, Ortsteil Niederbauer

Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „In der Huer“, Ortsteil Herzfeld, durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.

Ziel und Zweck der Planänderung ist es, auf dem Flurstück 65 (Gemarkung Niederbauer, Flur 3) die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu ändern, um die überbaubare Grundstücksfläche in nördliche Richtung auf dem Grundstück zu verschieben. 

Im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens findet die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (nicole.bonk(at)lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

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