Nach der Wahl ist vor der Wahl – das gilt ganz aktuell für die Entscheidung über den neuen Landrat des Kreises Soest, die erst in einer Stichwahl am 28. September fallen wird.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lippetal können ihre Stimme am Sonntag, 28. September 2025, an den Wahlurnen in den bekannten Wahllokalen abgeben. Neue Wahlbenachrichtigungen werden für die Stichwahl nicht verschickt. Vielmehr bittet die Gemeindeverwaltung die bereits für die Hauptwahl erhaltene Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Wer diese nicht mehr vorliegen hat, kann sich alternativ mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Wer bereits für die Hauptwahl Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen für die Stichwahl in der Regel automatisch zugesandt, sofern bei der ursprünglichen Beantragung die entsprechenden Kreuze gemacht wurden. Eine neue Beantragung der Briefwahl ist online noch bis Montag, 22. September, 12 Uhr, möglich. Das entsprechende Portal ist über die Homepage der Gemeinde Lippetal (www.lippetal.de) zu erreichen. Am Mittwoch, 24.September, werden dann von der Gemeindeverwaltung letztmalig Briefwahlunterlagen versandt.
Im Bürgerbüro der Gemeinde können die Briefwahlunterlagen zu den bekannten Öffnungszeiten direkt beantragt und die Briefwahl auch vor Ort sofort durchgeführt werden. Am Freitag, 26.09.2025 hat das Wahlamt darüber hinaus bis 15.00 Uhr geöffnet. Zu diesem Zeitpunkt können dann letztmalig im Wahlamt Briefwahlunterlagen beantragt werden.


