Die Anmeldungen der Schulanfänger*innen finden in den Grundschulen der Gemeinde Lippetal wie folgt statt:
St.-Ida-Grundschule Herzfeld: Montag, 28.09. bis Freitag, 02.10.2026
Ludgerus-Grundschule Lippborg: Montag, 28.09. bis Freitag, 02.10.2026
St.-Stephanus-Grundschule Oestinghausen: Montag, 28.09. bis Freitag, 02.10.2026
Die Schulanmeldung erfolgt wie im vergangenen Jahr mit den erforderlichen Unterlagen, die ab Ende September 2026 auf der Internetseite der jeweiligen Grundschule zum Herunterladen zur Verfügung gestellt werden (Herzfeld: www.idagrundschule.de oder Lippborg: www.gs-ludgerus.de oder Oestinghausen: www.grundschule-st-stephanus.de ).
Sämtliche Anmeldeformulare nebst Bescheinigungen in Kopie (Geburtsurkunde, U9 des Vorsorge-Untersuchungsheftes, ggf. Sorgerechtserklärung) müssen bis zum 02.10.2026 in der Grundschule abgegeben oder per Post zugeschickt werden.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.09.2027 das 6. Lebensjahr vollenden. Kinder, die nach dem 30.09.2021 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen.
Nach dem Schulpflichtgesetz sind auch die in der Gemeinde Lippetal wohnenden Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit schulpflichtig und deshalb anzumelden.
Die Erstattung der notwendigen Schülerfahrkosten erfolgt entsprechend der Schülerfahrkostenverordnung nur für Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen. Nächstgelegene Schule ist die Schule mit dem kürzesten zumutbaren Schulweg. Das ist für die Ortsteile Hovestadt, Nordwald, Schoneberg und Herzfeld die St.-Ida-Grundschule Herzfeld, für die Ortsteile Brockhausen, Krewinkel-Wiltrop, Niederbauer und Oestinghausen die St.-Stephanus-Grundschule Oestinghausen und für die Ortsteile Hultrop, Heintrop-Büninghausen und Lippborg die Ludgerus-Grundschule Lippborg.
Anmeldepflichtig sind die Erziehungsberechtigten.


