Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird jedoch erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt entgegengenommen wird, welches die aufgelöste Ehe geschlossen hat und das Eheregister führt. Nach Eintragung in das Eheregister erhalten Sie eine Bescheinigung über die neue Namensführung. 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Standesamt.

  • Bildung, Freizeit und Personenstandswesen

Kontakt

Rathaus
Raum: 11
Bahnhofstraße 7
59510 Lippetal

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Rathaus
Raum: 13
Bahnhofstraße 7
59510 Lippetal

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Rathaus
Raum: 12
Bahnhofstraße 7
59510 Lippetal

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr
Menü