Vorkaufsrechtsbescheinigung

Bei Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist oft eine Bescheinigung erforderlich, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt wird. Die Bescheinigung stellt das Bauamt der Gemeinde aus.

Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.

  • Planung und Umwelt

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