- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 759510Lippetal
Michael
Vogel
Standardöffnungszeit Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 759510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-245
- michael.vogel@lippetal.de
Vermessungen
Katastervermessungen können von Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümern oder ihnen gleichstehenden Berechtigten beantragt werden. Bei Teilungsvermessungen müssen behördliche Genehmigungen – soweit erforderlich – beachtet werden (Teilungsgenehmigung bzw. Negativzeugnis). Erforderlich sind außerdem Angaben zum Verlauf der neuen Grenze.
Gebäudeeinmessungen sind gesetzlich vorgeschrieben, sobald auf einem Grundstück ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert worden ist. Die Eigentümerin oder der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte müssen dabei auf eigene Kosten das Gebäude oder die Veränderung einmessen lassen.
Alle Vermessungen können nur vom Katasteramt des Kreises Soest oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI) durchgeführt werden.
Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.
- Planung und Umwelt
Kontakt
Rathaus
Raum: 35
Bahnhofstraße 7
59510
Lippetal
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