Vermessungen

Katastervermessungen können von Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümern oder ihnen gleichstehenden Berechtigten beantragt werden. Bei Teilungsvermessungen müssen behördliche Genehmigungen – soweit erforderlich – beachtet werden (Teilungsgenehmigung bzw. Negativzeugnis). Erforderlich sind außerdem Angaben zum Verlauf der neuen Grenze. 

Gebäudeeinmessungen sind gesetzlich vorgeschrieben, sobald auf einem Grundstück ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert worden ist. Die Eigentümerin oder der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte müssen dabei auf eigene Kosten das Gebäude oder die Veränderung einmessen lassen.

Alle Vermessungen können nur vom Katasteramt des Kreises Soest oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI) durchgeführt werden. 

 

Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.

  • Planung und Umwelt

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