Ummeldung

Auch wenn Sie innerhalb der Gemeinde Lippetal umziehen, müssen Sie der Meldebehörde Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung persönlich mitteilen (§ 17 Bundesmeldegesetz).

  • Personalausweis oder Reisepass von allen Personen, die umgemeldet werden
  • Wohnungsgeberbestätigung 

Für die Ummeldung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person bevollmächtigen. In diesem Fall muss Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o. g. Dokumente mitbringen.

  • Bürgerbüro und Ordnungsamt
innerhalb der Gemeinde

Kontakt

Rathaus II
Raum: 1
Bahnhofstraße 1
59510 Lippetal

Öffnungszeiten
Tag
Montag:09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag:09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:00 - 12:30 Uhr

Rathaus II
Raum: 2
Bahnhofstraße 1
59510 Lippetal

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Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:00 bis 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Rathaus II
Raum: 2A
Bahnhofstraße 1
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