Teilungsgenehmigung

Um ein unbebautes Grundstück zu teilen, braucht man keine Genehmigung. Diese ist jedoch für die Teilung bebauter Grundstücke nach dem Bauordnungsrecht nötig. Es ist ratsam, den Antrag auf Teilung durch eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beim Bauaufsichtsamt des Kreises Soest einreichen zu lassen.

Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.

  • Planung und Umwelt

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