Straßenbaubeiträge

Bisher galt: 
Wenn die Gemeinde Lippetal Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erneuert, erweitert und verbessert, werden für die hierfür entstandenen Kosten Straßenbaubeiträge erhoben. Die Höhe des individuellen Straßenbaubeitrages richtet sich nach der Größe und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes. Einen Teil der Kosten trägt die Gemeinde Lippetal. 
Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss der Straßenbaumaßnahme und wird dann in der Regel durch einen endgültigen Heranziehungsbescheid angefordert. Zahlungspflichtig sind die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten.

Änderung zu den Straßenausbaubeiträgen:
Durch das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz NRW hat das Land NRW das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen beschlossen. Danach gilt für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1.1.2024 beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot für Straßenausbaubeiträge. Die Bürgerinnen und Bürger in NRW sind damit von den Beiträgen befreit. Das Land erstattet den Kommunen alle Beiträge, die ab dem 1.1.2024 nicht mehr von den Anliegern erhoben werden dürfen. 

  • Planung und Umwelt

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