Spezial- und Jahrmärkte

Hier geht es um die Festsetzung von Spezial- und Jahrmärkten nach § 68 Gewerbeordnung (GewO) (zum Beispiel Lippborger Markt, Trödelmärkte, Kinderklamottenmärkte).

Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.

Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.

Antrag auf Festsetzung des Marktes mit Angaben über:

  • Veranstaltungsart
  • Warenangebot
  • Veranstaltungsleiter
  • Verzeichnis der zugelassenen Markthändler
  • Veranstaltungstag oder -zeit (Öffnungszeiten)
  • Veranstaltungsort
  • Führungszeugnis (max. 6 Monate alt) - Beantragung beim Ordnungsamt der Hauptwohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (max. 6 Monate alt), Beantragung beim Ordnungsamt der Hauptwohnsitzgemeinde
  • Lageplan
  • Vorlage der Werbemaßnahmen
  • Bürgerbüro und Ordnungsamt
Kirmes

Kontakt

Rathaus II
Raum: 3
Bahnhofstraße 1
59510 Lippetal

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung

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