- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
Christin
Scherner
Standardöffnungszeit Rathaus II
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-211
- christin.scherner@lippetal.de
Spezial- und Jahrmärkte
Hier geht es um die Festsetzung von Spezial- und Jahrmärkten nach § 68 Gewerbeordnung (GewO) (zum Beispiel Lippborger Markt, Trödelmärkte, Kinderklamottenmärkte).
Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.
Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.
Antrag auf Festsetzung des Marktes mit Angaben über:
- Veranstaltungsart
- Warenangebot
- Veranstaltungsleiter
- Verzeichnis der zugelassenen Markthändler
- Veranstaltungstag oder -zeit (Öffnungszeiten)
- Veranstaltungsort
- Führungszeugnis (max. 6 Monate alt) - Beantragung beim Ordnungsamt der Hauptwohnsitzgemeinde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (max. 6 Monate alt), Beantragung beim Ordnungsamt der Hauptwohnsitzgemeinde
- Lageplan
- Vorlage der Werbemaßnahmen
- Bürgerbüro und Ordnungsamt
Kontakt
Rathaus II
Raum: 3
Bahnhofstraße 1
59510
Lippetal
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |
und nach Vereinbarung