Sozialhilfe/Grundsicherung

Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgerbeld)

Im Rahmen der Hartz-VI-Reform zum 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ als einheitliche Sozialleistung zusammengeführt. Hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen können danach Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beantragen. Zuständig für die Bearbeitung dieser Leistung: 

Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) | Paradieser Weg 2 | 59494 Soest | Telefon 02921 106-500

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen ab 65 Jahren sowie volljährige Menschen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung können prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Grundsicherung haben, auch zusätzlich zu ihrer Rente. Die Bewilligung der Leistungen hängt vom Einkommen und Vermögen der Antragstellenden ab. Welche Unterlagen neben dem Antragsformular erforderlich sind, erfahren Sie bei den zuständigen Mitarbeitenden. Die Bearbeitung der Anträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erfolgt durch die Gemeinde Lippetal.

 

Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

Einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die hilfebedürftig sind und zudem befristet erwerbsunfähig („auf Zeit“) und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen. Auch minderjährige Kinder unter 15 Jahren, die nicht bei den Eltern wohnen und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Jugendhilfegesetz haben können einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. 

Kontakt

Rathaus II
Raum: 7
Bahnhofstraße 1
59510 Lippetal

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:geschlossen

und nach Vereinbarung

Rathaus II
Raum: 5
Bahnhofstraße 1
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