- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
Claudia
Mendu
Bürgerbüro
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-261
- claudia.mendu@lippetal.de
Julia
Elberg
Bürgerbüro
Bürgerbüro Rathaus II
Montag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-262
- julia.elberg@lippetal.de
Melderegisterauskunft (einfach und erweitert)
Seit dem 1. November 2015, mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG), muss bei jeder Meldeanfrage klar erkennbar sein, dass die Daten nicht für Werbung oder den Adresshandel genutzt werden. Falls dies doch beabsichtigt ist, muss die notwendige Einwilligung der betroffenen Person vorliegen (§ 44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BMG) oder eine entsprechende Versicherung vorgelegt werden. Wenn die Auskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BMG), muss der gewerbliche Zweck entweder angegeben oder nachgewiesen werden.
Einfache Melderegisterauskunft
Bei Personen, die nicht betroffen sind, darf die Meldebehörde nur Vor- und Nachnamen, akademischen Grad und die Anschrift bestimmter Personen an Dritte weitergeben. Das gilt auch, wenn jemand Informationen über viele namentlich genannte Personen möchte. Um Informationen zu erhalten, muss man schriftlich anfragen. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Bei berechtigtem Interesse darf – zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft – eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden, und zwar über:
- Tag und Ort der Geburt,
- frühere Vor- und Familiennamen,
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht),
- Staatsangehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Tag des Ein- und Auszuges,
- gesetzlicher Vertreter sowie
- Sterbetag und -ort.
- Einfache Melderegisterauskunft: 11 € (pro Person)
- Erweiterte Melderegisterauskunft: 15 € (pro Person)
- Bitte überweisen Sie die Gebühr im Voraus oder legen Sie einen Verrechnungsscheck bei. Sie erhalten die Auskunft, sobald die Gebühr bezahlt ist.
Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.
- Bürgerbüro und Ordnungsamt
Kontakt
Rathaus II
Raum: 1
Bahnhofstraße 1
59510
Lippetal
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 07:00 - 12:30 Uhr |
Rathaus II
Raum: 2A
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| Montag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 07:00 bis 12:30 Uhr |
und nach Vereinbarung
