Kanalanschlussbeiträge

Der einmalige Kanalanschlussbeitrag stellt die Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage und den hierdurch gebotenen wirtschaftlichen Vorteil für ein Grundstück dar. Der Kanalanschlussbeitrag dient dem Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes der Gemeinde für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der gemeindlichen Abwasseranlage.
Der Beitrag richtet sich nach der Größe des Grundstücks und dessen baulicher Ausnutzbarkeit (Veranlagungsfläche).
Beitragspflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des Grundstücks, das an die gemeindliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann. 

Der Kanalanschlussbeitrag beträgt 5,11 €/m² Veranlagungsfläche.

  • Tiefbau und Entwässerung

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