Gewerbezentralregisterauskunft

Im Gewerberegister der Gemeinde Lippetal sind alle Gewerbemeldungen erfasst. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handelsregister des Amtsgerichts. Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden dürfen gemäß § 14 Abs. 5 Gewerbeordnung allgemein zugänglich gemacht werden (= Teilauskunft). Für eine Vollauskunft aus dem Gewerberegister (zum Beispiel Wohnanschrift der oder des Gewerbetreibenden, Beginn/Ende der angemeldeten Tätigkeit, Eintragung im Handelsregister) muss die Empfängerin oder der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft machen (zum Beispiel Nachweis einer privatrechtlichen Forderung) und es darf kein Grund zu der Annahme bestehen, dass das schutzwürdige Interesse der oder des Gewerbetreibenden überwiegt. Die Auskünfte werden ausschließlich schriftlich auf Antrag erteilt.

  • 13,00 €

Der Antrag für die Auskunft muss folgendes enthalten:

  • Angaben zum Absender (Name und Adresse)
  • Angaben zum Gewerbetreibenden (Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz soweit bekannt)
  • Nachweis des rechtlichen Interesses (bei einer Vollauskunft)
  • Bürgerbüro und Ordnungsamt

Kontakt

Rathaus II
Raum: 1
Bahnhofstraße 1
59510 Lippetal

Öffnungszeiten
Tag
Montag:09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag:09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:00 - 12:30 Uhr

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