Im Gewerberegister der Gemeinde Lippetal sind alle Gewerbemeldungen erfasst. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handelsregister des Amtsgerichts. Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden dürfen gemäß § 14 Abs. 5 Gewerbeordnung allgemein zugänglich gemacht werden (= Teilauskunft). Für eine Vollauskunft aus dem Gewerberegister (zum Beispiel Wohnanschrift der oder des Gewerbetreibenden, Beginn/Ende der angemeldeten Tätigkeit, Eintragung im Handelsregister) muss die Empfängerin oder der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft machen (zum Beispiel Nachweis einer privatrechtlichen Forderung) und es darf kein Grund zu der Annahme bestehen, dass das schutzwürdige Interesse der oder des Gewerbetreibenden überwiegt. Die Auskünfte werden ausschließlich schriftlich auf Antrag erteilt.
Der Antrag für die Auskunft muss folgendes enthalten:
- Angaben zum Absender (Name und Adresse)
- Angaben zum Gewerbetreibenden (Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz soweit bekannt)
- Nachweis des rechtlichen Interesses (bei einer Vollauskunft)
- 13,00 EUR
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
Claudia
Mendu
Bürgerbüro
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-261
- claudia.mendu@lippetal.de
Julia
Elberg
Bürgerbüro
Bürgerbüro Rathaus II
Montag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-262
- julia.elberg@lippetal.de
Gewerbezentralregisterauskunft
Im Gewerberegister der Gemeinde Lippetal sind alle Gewerbemeldungen erfasst. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handelsregister des Amtsgerichts. Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden dürfen gemäß § 14 Abs. 5 Gewerbeordnung allgemein zugänglich gemacht werden (= Teilauskunft). Für eine Vollauskunft aus dem Gewerberegister (zum Beispiel Wohnanschrift der oder des Gewerbetreibenden, Beginn/Ende der angemeldeten Tätigkeit, Eintragung im Handelsregister) muss die Empfängerin oder der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft machen (zum Beispiel Nachweis einer privatrechtlichen Forderung) und es darf kein Grund zu der Annahme bestehen, dass das schutzwürdige Interesse der oder des Gewerbetreibenden überwiegt. Die Auskünfte werden ausschließlich schriftlich auf Antrag erteilt.
- 13,00 €
Der Antrag für die Auskunft muss folgendes enthalten:
- Angaben zum Absender (Name und Adresse)
- Angaben zum Gewerbetreibenden (Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz soweit bekannt)
- Nachweis des rechtlichen Interesses (bei einer Vollauskunft)
Hier können Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
- Bürgerbüro und Ordnungsamt
Kontakt
Rathaus II
Raum: 1
Bahnhofstraße 1
59510
Lippetal
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 07:00 - 12:30 Uhr |
Rathaus II
Raum: 2A
Bahnhofstraße 1
59510
Lippetal
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 07:00 bis 12:30 Uhr |
und nach Vereinbarung
