- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
Christin
Scherner
Standardöffnungszeit Rathaus II
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-211
- christin.scherner@lippetal.de
Gaststättenerlaubnis
Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt. Die Konzession ist eine Personalkonzession und von persönlichen Voraussetzungen abhängig.
Für den ständigen Betrieb einer Schankwirtschaft mit Alkoholausschank ist eine Konzession (Erlaubnis) nach § 2 des Gaststättengesetztes erforderlich.
Für ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter bedarf es einer Stellvertretererlaubnis nach § 9 des Gaststättengesetztes.
Für den vorübergehenden Betrieb einer Schankwirtschaft mit Alkoholausschank bei einer öffentlichen Veranstaltung ist eine Schankerlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes erforderlich.
Bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen eine Vielzahl von Gästen zu erwarten ist, wird die Schankerlaubnis nur unter besonderen Auflagen erteilt.
Erteilung einer Konzession (Erlaubnis) nach § 2 des Gaststättengesetzes oder § 9 des Gaststättengesetzes:
- Für die Erteilung ist der Vordruck auszufüllen. Die beigefügten Unterlagen sind dem Vordruck zu entnehmen.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes erfolgt schriftlich (alternativ per Email)
Erforderliche Angaben:
- Veranstalter (Verein)
- Antragsteller (Name, Anschrift)
- Ansprechpartner nebst Telefonnummer
- Ort der Veranstaltung
- Wochentag / Datum / Uhrzeit der Veranstaltung
- Anzubietende Ware/n
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 , § 12 GastG
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 GastG
Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 9 GastG
Merkblatt - Trinkwasserversorgung auf Märkten und Volksfesten
Merkblatt - Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung bei loser Ware
Merkblatt - Anforderungen an Konfitüren, Gelee, Marmeladen und Fruchtaufstriche
Betreiben eines Grillstandes bei öffentlichen Veranstaltungen
Informationen zu alkoholhaltigen Heißgetränken
Informationen zum Infektionsschutzgesetz
Torten und Kuchen auf öffentlichen Veranstaltungen
- Bürgerbüro und Ordnungsamt
Kontakt
Rathaus II
Raum: 3
Bahnhofstraße 1
59510
Lippetal
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |
und nach Vereinbarung