Fischereischein

Wer angeln möchte, muss zuvor eine Fischerprüfung erfolgreich ablegen. Diese Prüfung wird mindestens einmal im Jahr von den Unteren Fischereibehörden der Kreisverwaltung Soest angeboten. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie einen Fischereischein beim Bürgerbüro der Gemeinde Lippetal.

Der Fischereischein wird erteilt

  • für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder
  • für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein).

Der Jahres- und Fünfjahresfischereischein gilt für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und eine Fischereiprüfung abgelegt haben. Die Gültigkeit des Fischereischeins kann erneuert werden. Die Erneuerung steht der Erteilung des Fischereischeins gleich.

Jugendfischereischein

Jugendliche, die mindestens zehn Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. 

Sonderfischereischein - § 32a LFischG

(1) Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

(2) Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers/Inhaberin eines Fischereischeins.

(3) Der Sonderfischereischein ist als solcher zu kennzeichnen und wird für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinanderfolgende erteilt.

Jugendfischereischein 
(zwischen 10 und 16 Jahren)

Kosten

Erstausstellung

8,00 €

Verlängerung

8,00 €

Jahresfischereischein

 

Erstausstellung

16,00 €

Verlängerung

16,00 €

Fünfjahresfischereischein

 
Erstausstellung

48,00 €

Verlängerung

48,00 €

Jugendfischereischein 
(zwischen 10 und 16 Jahren)

 
Erstausstellung

1 aktuelles Lichtbild

persönliches Erscheinen erforderlich

VerlängerungVorlage des bisherigen Jugendfischereischeines

Jahresfischereischein

 

Erstausstellung

 

Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses 
(Prüfung ab 14 Jahren möglich)

1 aktuelles Lichtbild

persönliches Erscheinen erforderlich

VerlängerungVorlage des Jahresfischereischeines

Fünfjahresfischereischein

 

Erstausstellung

 

Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses 
(Prüfung ab 14 Jahren möglich)

1 aktuelles Lichtbild

persönliches Erscheinen erforderlich

VerlängerungVorlage des Fünfjahresfischereischeines
  • Bürgerbüro und Ordnungsamt

Kontakt

Rathaus II
Raum: 1
Bahnhofstraße 1
59510 Lippetal

Öffnungszeiten
Tag
Montag:09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag:09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:00 - 12:30 Uhr

Rathaus II
Raum: 2
Bahnhofstraße 1
59510 Lippetal

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:00 bis 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Rathaus II
Raum: 2A
Bahnhofstraße 1
59510 Lippetal

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:00 bis 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Menü