- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
Claudia
Mendu
Bürgerbüro
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-261
- claudia.mendu@lippetal.de
Lara
Lackmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro Rathaus II
Montag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-254
- lara.lackmann@lippetal.de
Julia
Elberg
Bürgerbüro
Bürgerbüro Rathaus II
Montag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-262
- julia.elberg@lippetal.de
Fischereischein
Wer angeln möchte, muss zuvor eine Fischerprüfung erfolgreich ablegen. Diese Prüfung wird mindestens einmal im Jahr von den Unteren Fischereibehörden der Kreisverwaltung Soest angeboten. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie einen Fischereischein beim Bürgerbüro der Gemeinde Lippetal.
Der Fischereischein wird erteilt
- für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder
- für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein).
Der Jahres- und Fünfjahresfischereischein gilt für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und eine Fischereiprüfung abgelegt haben. Die Gültigkeit des Fischereischeins kann erneuert werden. Die Erneuerung steht der Erteilung des Fischereischeins gleich.
Jugendfischereischein
Jugendliche, die mindestens zehn Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.
Sonderfischereischein - § 32a LFischG
(1) Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.
(2) Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers/Inhaberin eines Fischereischeins.
(3) Der Sonderfischereischein ist als solcher zu kennzeichnen und wird für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinanderfolgende erteilt.
Jugendfischereischein | Kosten |
---|---|
Erstausstellung | 8,00 € |
Verlängerung | 8,00 € |
Jahresfischereischein |
|
Erstausstellung | 16,00 € |
Verlängerung | 16,00 € |
Fünfjahresfischereischein | |
Erstausstellung | 48,00 € |
Verlängerung | 48,00 € |
Jugendfischereischein | |
---|---|
Erstausstellung | 1 aktuelles Lichtbild persönliches Erscheinen erforderlich |
Verlängerung | Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines |
Jahresfischereischein | |
Erstausstellung
| Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses 1 aktuelles Lichtbild persönliches Erscheinen erforderlich |
Verlängerung | Vorlage des Jahresfischereischeines |
Fünfjahresfischereischein | |
Erstausstellung
| Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses 1 aktuelles Lichtbild persönliches Erscheinen erforderlich |
Verlängerung | Vorlage des Fünfjahresfischereischeines |
- Bürgerbüro und Ordnungsamt
Kontakt
Rathaus II
Raum: 1
Bahnhofstraße 1
59510
Lippetal
Tag | |
---|---|
Montag: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:00 - 12:30 Uhr |
Rathaus II
Raum: 2
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Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:00 bis 12:30 Uhr |
und nach Vereinbarung
Rathaus II
Raum: 2A
Bahnhofstraße 1
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Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:00 bis 12:30 Uhr |
und nach Vereinbarung