- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
Tabea
Boldt
Bürgerbüro
Bürgerbüro Rathaus II
Montag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-254
- tabea.boldt@lippetal.de
Julia
Elberg
Bürgerbüro
Bürgerbüro Rathaus II
Montag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-262
- julia.elberg@lippetal.de
Claudia
Mendu
Bürgerbüro
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-261
- claudia.mendu@lippetal.de
Fischereischein
Wer angeln möchte, muss zuvor eine Fischerprüfung erfolgreich ablegen. Diese Prüfung wird mindestens einmal im Jahr von der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Soest angeboten. Bei bestehender Prüfung erhalten Sie ab dem 1. Juli 2026 Ihren Fischereischein entweder beim Bürgerbüro der Gemeinde Lippetal oder bequem online über den Onlinedienst unter https://digifischdok.dataport.de/login. Für den Online-Antrag benötigen Sie die eId-Funktion Ihres gültigen Personalausweises mit dem gesetzten Pin sowie einer Anmeldung auf der BundID Internetseite oder der entsprechenden App.
Der neue Fischereischein wird ausgestellt
- Der Fischereischein selbst wird künftig unbefristet (auf Lebenszeit) ausgestellt.
- Die Gültigkeit zur Ausübung der Fischerei entsteht durch die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe – für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
- Über die entrichtete Abgabe erhalten Sie einen digitalen Nachweis, der auch in ausgedruckter Form anerkannt wird.
Der neue Fischereischein gilt für Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und eine Fischerprüfung abgelegt haben. Die Fischereiabgabe kann jährlich oder alle fünf Jahre erneuert werden.
Der Jugendfischereischein wird abgeschafft. Der Jugendfischereischein wird ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr ausgestellt.
Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen jedoch weiterhin angeln – in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder ein Schülerausweis) mitzuführen.
Der Fischereischein mit Begleitung (bisher Sonderfischereischein) –
Beantragung nur noch online
(1) Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können künftig einen „Fischereischein mit Begleitung“ beantragen.
(2) Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein.
(3) Der „Fischereischein mit Begleitung“ wird ausschließlich über den Online-Dienst https://digifischdok.dataport.de/login oder über das NRW-Serviceportal ausgestellt – nicht mehr vor Ort in der Gemeinde. Er gilt für ein oder fünf Kalenderjahre.
Wichtige Hinweise für Bürgerinnen und Bürger:
- Alte Fischereischeine (vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt) behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren sie ihre Gültigkeit.
- Auf Wunsch können Sie Ihren alten Fischereischein bereits vorzeitig in das neue Format umtauschen – die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird übertragen.
- Fischereischeine aus anderen Bundesländern werden weiterhin anerkannt – wenn Sie dort Ihren ständigen Wohnsitz haben. Allerdings müssen Sie ab dem 1. Juli 2026 auch in NRW die Fischereiabgabe (für 1 Jahr oder 5 Jahre) entrichten, wenn Sie hier angeln möchten.
- Mitführen müssen Sie künftig:
- Ihren Fischereischein (digital auf dem Smartphone, als Ausdruck oder Scheckkarte)
- Den Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder ausgedruckt)
- Einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) – Jugendliche können auch einen Schülerausweis vorlegen
- Einen gültigen Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
| Jahresfischereischein | Kosten |
| Erstausstellung | 22,00 € |
| Verlängerung | 22,00 € |
| Fünfjahresfischereischein | |
| Erstausstellung | 50,00 € |
| Verlängerung | 50,00 € |
| Scheckkarte (einmalig) | 30,00 € |
| Jahresfischereischein | |
Erstausstellung
| Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses persönliches Erscheinen erforderlich |
| Verlängerung | Vorlage des Jahresfischereischeines |
| Fünfjahresfischereischein | |
Erstausstellung
| Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses persönliches Erscheinen erforderlich |
| Verlängerung | Vorlage des Fünfjahresfischereischeines |
- Bürgerbüro und Ordnungsamt
Kontakt
Rathaus II
Raum: 2
Bahnhofstraße 1
59510
Lippetal
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 07:00 bis 12:30 Uhr |
und nach Vereinbarung
Rathaus II
Raum: 2A
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|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 07:00 bis 12:30 Uhr |
und nach Vereinbarung
Rathaus II
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| Montag: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 07:00 - 12:30 Uhr |
