Denkmalwesen

Das Denkmalwesen umfasst Denkmalschutz und Denkmalpflege. Diese Aufgaben werden bei den Kommunen durch die Unteren Denkmalbehörden wahrgenommen. Sie handeln auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG).


Zum Denkmalschutz gehören die Unterschutzstellungen von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen sowie das Führen der Denkmalliste.


Als Denkmalpflege definiert man allgemein Vorgänge, die dem Erhalt der eingetragenen Denkmäler dienen. Hierzu gehören die Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen bei geplanten Veränderungen an Denkmälern, Gewährung von Zuschüssen, Ausstellung von Steuerbescheinigungen und Stellungnahmen im Rahmen der Gemeindeentwicklung.

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