Bestattungen durch die Ordnungsbehörde

Bestattungen durch die Ordnungsbehörde werden notwendig, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder diese ihrer Bestattungspflicht nicht nachkommen können oder wollen. In solchen Fällen übernimmt die Ordnungsbehörde die Organisation und Durchführung der Bestattung, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Diese Bestattungen erfolgen in der Regel mit minimalem Aufwand und ohne zusätzliche Zeremonien. Ziel ist es dennoch, eine würdevolle Beisetzung sicherzustellen, auch wenn keine privaten Mittel oder Initiativen vorhanden sind.

  • Bürgerbüro und Ordnungsamt

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