Bebauungsplan

Der Bebauungsplan nach § 8 Baugesetzbuch (BauGB) regelt, wie ein Gebiet städtebaulich gestaltet werden soll. Deshalb wird er auch als „verbindlicher“ Bauleitplan bezeichnet und, anders als der Flächennutzungsplan, als Satzung, das heißt als Ortsrecht beschlossen. Das ist für Bürgerinnen und Bürger wichtig, da sie aus dem Bebauungsplan Rechte ableiten können, wie sie bauen dürfen. Bauvorhaben, die den Vorgaben des Bebauungsplans nicht entsprechen, sind unzulässig. In bestimmten Fällen können aber gesetzlich genau geregelte Ausnahmen zugelassen werden.

 

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan bildet das übergeordnete Konzept für die Gemeinde Lippetal und muss bei der Erstellung von Bebauungsplänen beachtet werden. Der Bebauungsplan konkretisiert dann diese Darstellungen und legt fest, wie einzelne Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Dabei sind die Vorgaben des Bebauungsplans so präzise, dass sie bis auf die einzelnen Parzellen genau festgelegt werden.

 

Festlegungen

Die Gemeinde Lippetal muss jedoch nur dann Bebauungspläne erstellen, wenn es für die gemeindliche Entwicklung nötig ist. Die Entscheidung hängt von den Vorstellungen der Gemeinde zur künftigen Entwicklung ab. Der Bebauungsplan trifft auch Festlegungen zu möglichen Eingriffen in die Natur und Landschaft, die beim Bauen im Planungsgebiet entstehen könnten. Ähnlich wie beim Flächennutzungsplan bietet das BauGB einen Katalog möglicher Festsetzungen. Allerdings sind diese Vorgaben im Bebauungsplan detaillierter und spezifischer ausgestaltet und gesetzlich festgelegt.

Zu den Festsetzungsmöglichkeiten gehören unter anderem:

  • Art und Maß der baulichen Nutzung,
  • die Bauweise (also die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen),
  • Gemeinbedarfs- und Infrastruktureinrichtungen,
  • Grün- und Freiflächen sowie Umweltschutz,
  • spezielle Nutzungsarten,
  • Verkehrsflächen und -einrichtungen.
  • Planung und Umwelt

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