Baugenehmigung / Freistellungsverfahren

Bau oder Änderung von Wohngebäuden sowie deren Nebengebäuden brauchen keine Baugenehmigung, wenn sie innerhalb eines Bebauungsplanes liegen, den Vorschriften des Plans entsprechen und die Erschließung gesichert ist. Jedoch müssen die gleichen Bauunterlagen wie bei genehmigungspflichtigen Vorhaben bei der Gemeinde Lippetal eingereicht werden, wobei die Unterlagen – wenn gesetzlich vorgeschrieben – von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen.

Auch ohne Genehmigungspflicht kann ein Baugenehmigungsverfahren gewünscht werden. Mit diesem Bau darf einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde Lippetal begonnen werden, was schriftlich bestätigt wird. Diese Frist verkürzt sich, wenn die Gemeinde Lippetal schriftlich mitteilt, dass kein Genehmigungsverfahren nötig ist. Möglicherweise muss auch ein Entwässerungsantrag beim Bauamt gestellt werden.

Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.

  • Planung und Umwelt

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