Ausschankgenehmigung

Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.

Die Höhe der Gebühr, die grundsätzlich bei Empfang der Gestattung zu entrichten ist, ist abhängig von der Art der Gestattung sowie vom Umfang und der Dauer der Veranstaltung. 

  • schriftlicher Antrag nebst Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Notwendige Angaben:
      • Adresse der Veranstaltung
      • Anzubietende Speisen und Getränke
      • Dauer (Tag des Beginns und der Beendigung)
      • Öffnungszeiten (nach Uhrzeit) der Veranstaltung
  • Bürgerbüro und Ordnungsamt
Getränkeausschank, Alkoholverkauf

Kontakt

Rathaus II
Raum: 3
Bahnhofstraße 1
59510 Lippetal

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Menü