Abmeldung

Wenn Sie aus der Gemeinde Lippetal wegziehen und sich innerhalb Deutschlands in einer anderen Gemeinde anmelden, ist eine Abmeldung bei der Gemeinde Lippetal nicht erforderlich. Ausnahme: Eine Abmeldung ist nötig, wenn es sich in der Gemeinde Lippetal um eine Nebenwohnung handelt. In jedem Fall müssen Sie sich bei Ihrem neuen Wohnort fristgerecht anmelden. 

Wegzug ins Ausland

Wenn sich Ihr neuer Wohnsitz im Ausland befindet oder Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland mehr haben, müssen Sie sich bei der Gemeinde Lippetal abmelden. Dieses muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen und ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich (§ 17 Bundesmeldegesetz).

Für die Abmeldung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person bevollmächtigen. In diesem Fall muss Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die genannten Dokumente mitbringen.

  • Personalausweis oder Reisepass von allen Personen, die abgemeldet werden
  • Personalausweis oder Reisepass von der bevollmächtigten Person, wenn eine Vollmacht ausgestellt wurde
  • Bürgerbüro und Ordnungsamt
Abmeldung, Wegzug, Umzug

Kontakt

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