Ergänzungssatzung Alte Beckumer Straße Lippborg

Aufstellung der Ergänzungssatzung „Alte Beckumer Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, Ortsteil Lippborg

Erneute Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 3 BauGB vom 01.10.2025 bis einschließlich 31.10.2025

Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 die erneute Beteiligung der Ergänzungssatzung „Alte Beckumer Straße“, Ortsteil Lippborg, gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. 

Ziel und Zweck der Ergänzungssatzung ist es, auf den Flurstücken 220 und 221 (Gemarkung Lippborg, Flur 38) die Möglichkeit der Wohnbebauung zu schaffen, um vier Einfamilienhäuser zu errichten.

Im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens findet die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.10.2025 bis einschließlich 31.10.2025 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (lisa.brede(at)lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

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