Bebauungsplan Nr. 9 Uhlenkamp in Hovestadt

57. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lippetal sowie Bebauungsplan Nr. 9 „Uhlenkamp“, Ortsteil Hovestadt

Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 11.09.2023 die Durchführung der Verfahren zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lippetal sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 „Uhlenkamp“, Ortsteil Hovestadt beschlossen.

Ziel und Zweck der Planaufstellung ist es, auf dem Flurstück 375 (Gemarkung Nordwald, Flur 1) die planungsrechtliche Voraussetzung für ein neues Wohnbaugebiet zu schaffen. Dazu soll dort im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Lippetal eine Wohnbaufläche dargestellt und im Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. 

Im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens findet die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (lisa.brede(at)lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

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