Bebauungsplan Nr. 9 Uhlenkamp in Hovestadt

57. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lippetal sowie Bebauungsplan Nr. 9 „Uhlenkamp“, Ortsteil Hovestadt

Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 01.10.2025 bis einschließlich 31.10.2025

Der Rat der Gemeinde Lippetal hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 beschlossen, die öffentliche Auslegung für die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lippetal, Ortsteil Hovestadt, sowie für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Uhlenkamp“, Ortsteil Hovestadt, durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planaufstellung ist es, auf dem Flurstück 375 (Gemarkung Nordwald, Flur 1) die planungsrechtliche Voraussetzung für ein neues Wohnbaugebiet zu schaffen. Dazu soll dort im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Lippetal eine Wohnbaufläche dargestellt und im Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. 

Im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens findet die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.10.2025 bis einschließlich 31.10.2025 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (lisa.brede(at)lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

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