Bebauungsplan Nr. 17 „Hülst“ in Lippborg

55. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lippetal sowie Bebauungsplan Nr. 17 „Hülst“, Ortsteil Lippborg

Wiederholung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.06.2025 bis einschließlich 30.07.2025

Die Öffentlichkeitsbeteiligung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lippetal sowie der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 „Hülst“, Ortsteil Lippborg muss aufgrund eines Verfahrensfehlers wiederholt werden. Die ursprüngliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 17.12.2024 bereits in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich dem 20.02.2025 durchgeführt. 

Ziel und Zweck ist es, in dem etwa 0,85 ha großen Geltungsbereich (Gemarkung Lippborg, Flur 37, Flurstücke 313, 316, 318, 319 tlw., 266 tlw., 267, 300, 301 sowie Flur 39, Flurstücke 40, 152, 297, 298) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen.

Im Rahmen dieser Wiederholung der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 30.07.2025 im Rathaus der Gemeinde Lippetal, Bauamt, Bahnhofstraße 7, Ortsteil Hovestadt, 59510 Lippetal, während der Dienststunden (Mo.-Mi. (08.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr); Do. (14.00-16.00 Uhr), Fr. (08.00-12.30 Uhr)) öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vornehmlich elektronisch per Mail (lisa.brede(at)lippetal.de) abgegeben werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die rechtlich erforderliche Wiederholung der Beteiligung erfolgt; Änderungen gegenüber der ersten Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht erfolgt. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

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