Untersuchungsberechtigungsschein / Jugendschutzuntersuchung

Jugendliche, die ins Berufsleben eintreten, dürfen gem. § 32 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) nur beschäftigt werden, wenn sie ärztlich untersucht worden sind. Zur Abrechnung der Untersuchungskosten benötigen die Ärztin oder der Arzt einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS). 

 

Online beantragen

Online beantragen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein hier. Dazu brauchen Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

 

Im Bürgerbüro beantragen

Alternativ können Sie den UBS auch im Bürgerbüro der Gemeinde Lippetal persönlich gegen Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses oder in Vertretung durch einen Elternteil beantragen. 

 

Ärztliche Untersuchung

Sie entscheiden selbst, welche Ärztin oder welcher Arzt die Untersuchung durchführt. Bringen Sie zur Untersuchung Ihre UBS-ID (digital oder als Ausdruck) und den ausgefüllten sowie unterschriebenen Erhebungsbogen mit. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Die Untersuchung ist kostenfrei.

 

Zur Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebenden über das Fortbestehen der Ausbildung notwendig.

  • Jugendliche (15-17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen zuvor ärztlich untersucht werden. Die Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen. Die Kostenerstattung muss bei der Gemeinde Lippetal beantragt werden. Für die Untersuchung hat der Jugendliche freie Arztwahl.

    Hier erhalten Sie voll digital den Untersuchungsberechtigungsschein.

  • Bürgerbüro und Ordnungsamt

Kontakt

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Raum: 1
Bahnhofstraße 1
59510 Lippetal

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