Jugendliche, die ins Berufsleben eintreten, dürfen gem. § 32 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) nur beschäftigt werden, wenn sie ärztlich untersucht worden sind. Zur Abrechnung der Untersuchungskosten benötigen die Ärztin oder der Arzt einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS).
Online beantragen
Online beantragen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein hier. Dazu brauchen Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Im Bürgerbüro beantragen
Alternativ können Sie den UBS auch im Bürgerbüro der Gemeinde Lippetal persönlich gegen Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses oder in Vertretung durch einen Elternteil beantragen.
Ärztliche Untersuchung
Sie entscheiden selbst, welche Ärztin oder welcher Arzt die Untersuchung durchführt. Bringen Sie zur Untersuchung Ihre UBS-ID (digital oder als Ausdruck) und den ausgefüllten sowie unterschriebenen Erhebungsbogen mit. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Die Untersuchung ist kostenfrei.
Zur Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebenden über das Fortbestehen der Ausbildung notwendig.
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz)
Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
Claudia
Mendu
Bürgerbüro
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-261
- claudia.mendu@lippetal.de
Lara
Lackmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro Rathaus II
Montag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
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08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
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Freitext
und nach Vereinbarung
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- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-254
- lara.lackmann@lippetal.de
Julia
Elberg
Bürgerbüro
Bürgerbüro Rathaus II
Montag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-262
- julia.elberg@lippetal.de
Untersuchungsberechtigungsschein / Jugendschutzuntersuchung
Jugendliche, die ins Berufsleben eintreten, dürfen gem. § 32 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) nur beschäftigt werden, wenn sie ärztlich untersucht worden sind. Zur Abrechnung der Untersuchungskosten benötigen die Ärztin oder der Arzt einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS).
Online beantragen
Online beantragen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein hier. Dazu brauchen Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Im Bürgerbüro beantragen
Alternativ können Sie den UBS auch im Bürgerbüro der Gemeinde Lippetal persönlich gegen Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses oder in Vertretung durch einen Elternteil beantragen.
Ärztliche Untersuchung
Sie entscheiden selbst, welche Ärztin oder welcher Arzt die Untersuchung durchführt. Bringen Sie zur Untersuchung Ihre UBS-ID (digital oder als Ausdruck) und den ausgefüllten sowie unterschriebenen Erhebungsbogen mit. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Die Untersuchung ist kostenfrei.
Zur Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebenden über das Fortbestehen der Ausbildung notwendig.
Jugendliche (15-17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen zuvor ärztlich untersucht werden. Die Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen. Die Kostenerstattung muss bei der Gemeinde Lippetal beantragt werden. Für die Untersuchung hat der Jugendliche freie Arztwahl.
Hier erhalten Sie voll digital den Untersuchungsberechtigungsschein.
- Bürgerbüro und Ordnungsamt
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