Die Gemeinde Lippetal zeichnet sich aus durch eine attraktive Umgebung für Gewerbetreibende und Unternehmen. Mit ihrer strategischen Lage zwischen den Städten Soest und Hamm sowie der Nähe zu wichtigen Verkehrsachsen wie der A2 und der A44, stellt die Gemeinde Lippetal einen idealen Standort dar. Hinzu kommt eine gut ausgebaute Infrastruktur, ein vielfältiges Angebot an Gewerbeflächen und eine unterstützende Verwaltung aus, die bei Ansiedlung und Entwicklung tatkräftig zur Seite steht. Ob Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen oder industrielle Fertigung die Gemeinde Lippetal bietet sehr gute Bedingungen für wirtschaftliches Wachstum und nachhaltige Entwicklung.
Gewerbeanmeldung
In § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung heißt es: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen Das bedeutet: Eine Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen, sobald das Gewerbe beginnt oder nach einem Umzug in einen anderen Meldebezirk wieder eröffnet wird. In der Regel ist es nötig, dass der Gewerbetreibende die Anmeldung persönlich vornimmt und dabei seinen Personalausweis vorlegt. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind oder eingetragen werden sollen, ist außerdem ein Handelsregisterauszug erforderlich.
Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung muss ebenfalls sofort erfolgen, wenn der Betrieb dauerhaft geschlossen wird. Normalerweise muss der Gewerbetreibende die Abmeldung persönlich erledigen und dabei seinen Personalausweis vorlegen.
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betrieb innerhalb der Gemeinde Lippetal umzieht. Ebenso muss die Ummeldung vorgenommen werden, wenn sich der Tätigkeitsbereich des Gewerbes ändert oder um Waren und Dienstleistungen erweitert wird, die für diese Art von Betrieb normalerweise nicht üblich sind.
Reisegewerbekarten
Ein Reisegewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) betreibt jemand, der gewerblich außerhalb seiner festen Geschäftsstelle arbeitet. Das kann selbstständig oder für einen anderen geschehen, indem man Waren direkt verkauft, auf Bestellung vertreibt oder ankauft, oder Dienstleistungen anbietet. Der Umfang der Waren und Dienstleistungen ist gesetzlich genau festgelegt und muss im Einzelfall auf Zulässigkeit geprüft werden, ebenso wie die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellenden. Das bedeutet, dass ein Reisegewerbe nur mit einer Erlaubnis der sogenannten Reisegewerbekarte ausgeübt werden darf.
Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.
- Gewerbeanmeldung:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind: 26
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13
- Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
- Gewerbeummeldung: 26
- Reisegewerbekarte: Der gesetzliche Gebührenrahmen legt eine Verwaltungsgebühr zwischen 50 und 500 fest. Die genaue Höhe der Gebühr wird nach Ermessen bestimmt, wobei Art und Umfang des geplanten Reisegewerbes berücksichtigt werden.
Die Gemeinde Lippetal zeichnet sich aus durch eine attraktive Umgebung für Gewerbetreibende und Unternehmen. Mit ihrer strategischen Lage zwischen den Städten Soest und Hamm sowie der Nähe zu wichtigen Verkehrsachsen wie der A2 und der A44, stellt die Gemeinde Lippetal einen idealen Standort dar. Hinzu kommt eine gut ausgebaute Infrastruktur, ein vielfältiges Angebot an Gewerbeflächen und eine unterstützende Verwaltung aus, die bei Ansiedlung und Entwicklung tatkräftig zur Seite steht. Ob Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen oder industrielle Fertigung die Gemeinde Lippetal bietet sehr gute Bedingungen für wirtschaftliches Wachstum und nachhaltige Entwicklung.
Gewerbeanmeldung
In § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung heißt es: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen Das bedeutet: Eine Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen, sobald das Gewerbe beginnt oder nach einem Umzug in einen anderen Meldebezirk wieder eröffnet wird. In der Regel ist es nötig, dass der Gewerbetreibende die Anmeldung persönlich vornimmt und dabei seinen Personalausweis vorlegt. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind oder eingetragen werden sollen, ist außerdem ein Handelsregisterauszug erforderlich.
Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung muss ebenfalls sofort erfolgen, wenn der Betrieb dauerhaft geschlossen wird. Normalerweise muss der Gewerbetreibende die Abmeldung persönlich erledigen und dabei seinen Personalausweis vorlegen.
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betrieb innerhalb der Gemeinde Lippetal umzieht. Ebenso muss die Ummeldung vorgenommen werden, wenn sich der Tätigkeitsbereich des Gewerbes ändert oder um Waren und Dienstleistungen erweitert wird, die für diese Art von Betrieb normalerweise nicht üblich sind.
Reisegewerbekarten
Ein Reisegewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) betreibt jemand, der gewerblich außerhalb seiner festen Geschäftsstelle arbeitet. Das kann selbstständig oder für einen anderen geschehen, indem man Waren direkt verkauft, auf Bestellung vertreibt oder ankauft, oder Dienstleistungen anbietet. Der Umfang der Waren und Dienstleistungen ist gesetzlich genau festgelegt und muss im Einzelfall auf Zulässigkeit geprüft werden, ebenso wie die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellenden. Das bedeutet, dass ein Reisegewerbe nur mit einer Erlaubnis der sogenannten Reisegewerbekarte ausgeübt werden darf.
Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.
- Gewerbeanmeldung:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind: 26
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13
- Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
- Gewerbeummeldung: 26
- Reisegewerbekarte: Der gesetzliche Gebührenrahmen legt eine Verwaltungsgebühr zwischen 50 und 500 fest. Die genaue Höhe der Gebühr wird nach Ermessen bestimmt, wobei Art und Umfang des geplanten Reisegewerbes berücksichtigt werden.
Die Gemeinde Lippetal zeichnet sich aus durch eine attraktive Umgebung für Gewerbetreibende und Unternehmen. Mit ihrer strategischen Lage zwischen den Städten Soest und Hamm sowie der Nähe zu wichtigen Verkehrsachsen wie der A2 und der A44, stellt die Gemeinde Lippetal einen idealen Standort dar. Hinzu kommt eine gut ausgebaute Infrastruktur, ein vielfältiges Angebot an Gewerbeflächen und eine unterstützende Verwaltung aus, die bei Ansiedlung und Entwicklung tatkräftig zur Seite steht. Ob Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen oder industrielle Fertigung die Gemeinde Lippetal bietet sehr gute Bedingungen für wirtschaftliches Wachstum und nachhaltige Entwicklung.
Gewerbeanmeldung
In § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung heißt es: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen Das bedeutet: Eine Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen, sobald das Gewerbe beginnt oder nach einem Umzug in einen anderen Meldebezirk wieder eröffnet wird. In der Regel ist es nötig, dass der Gewerbetreibende die Anmeldung persönlich vornimmt und dabei seinen Personalausweis vorlegt. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind oder eingetragen werden sollen, ist außerdem ein Handelsregisterauszug erforderlich.
Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung muss ebenfalls sofort erfolgen, wenn der Betrieb dauerhaft geschlossen wird. Normalerweise muss der Gewerbetreibende die Abmeldung persönlich erledigen und dabei seinen Personalausweis vorlegen.
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betrieb innerhalb der Gemeinde Lippetal umzieht. Ebenso muss die Ummeldung vorgenommen werden, wenn sich der Tätigkeitsbereich des Gewerbes ändert oder um Waren und Dienstleistungen erweitert wird, die für diese Art von Betrieb normalerweise nicht üblich sind.
Reisegewerbekarten
Ein Reisegewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) betreibt jemand, der gewerblich außerhalb seiner festen Geschäftsstelle arbeitet. Das kann selbstständig oder für einen anderen geschehen, indem man Waren direkt verkauft, auf Bestellung vertreibt oder ankauft, oder Dienstleistungen anbietet. Der Umfang der Waren und Dienstleistungen ist gesetzlich genau festgelegt und muss im Einzelfall auf Zulässigkeit geprüft werden, ebenso wie die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellenden. Das bedeutet, dass ein Reisegewerbe nur mit einer Erlaubnis der sogenannten Reisegewerbekarte ausgeübt werden darf.
Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.
- Gewerbeanmeldung:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind: 26
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13
- Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
- Gewerbeummeldung: 26
- Reisegewerbekarte: Der gesetzliche Gebührenrahmen legt eine Verwaltungsgebühr zwischen 50 und 500 fest. Die genaue Höhe der Gebühr wird nach Ermessen bestimmt, wobei Art und Umfang des geplanten Reisegewerbes berücksichtigt werden.
Die Gemeinde Lippetal zeichnet sich aus durch eine attraktive Umgebung für Gewerbetreibende und Unternehmen. Mit ihrer strategischen Lage zwischen den Städten Soest und Hamm sowie der Nähe zu wichtigen Verkehrsachsen wie der A2 und der A44, stellt die Gemeinde Lippetal einen idealen Standort dar. Hinzu kommt eine gut ausgebaute Infrastruktur, ein vielfältiges Angebot an Gewerbeflächen und eine unterstützende Verwaltung aus, die bei Ansiedlung und Entwicklung tatkräftig zur Seite steht. Ob Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen oder industrielle Fertigung die Gemeinde Lippetal bietet sehr gute Bedingungen für wirtschaftliches Wachstum und nachhaltige Entwicklung.
Gewerbeanmeldung
In § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung heißt es: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen Das bedeutet: Eine Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen, sobald das Gewerbe beginnt oder nach einem Umzug in einen anderen Meldebezirk wieder eröffnet wird. In der Regel ist es nötig, dass der Gewerbetreibende die Anmeldung persönlich vornimmt und dabei seinen Personalausweis vorlegt. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind oder eingetragen werden sollen, ist außerdem ein Handelsregisterauszug erforderlich.
Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung muss ebenfalls sofort erfolgen, wenn der Betrieb dauerhaft geschlossen wird. Normalerweise muss der Gewerbetreibende die Abmeldung persönlich erledigen und dabei seinen Personalausweis vorlegen.
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betrieb innerhalb der Gemeinde Lippetal umzieht. Ebenso muss die Ummeldung vorgenommen werden, wenn sich der Tätigkeitsbereich des Gewerbes ändert oder um Waren und Dienstleistungen erweitert wird, die für diese Art von Betrieb normalerweise nicht üblich sind.
Reisegewerbekarten
Ein Reisegewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) betreibt jemand, der gewerblich außerhalb seiner festen Geschäftsstelle arbeitet. Das kann selbstständig oder für einen anderen geschehen, indem man Waren direkt verkauft, auf Bestellung vertreibt oder ankauft, oder Dienstleistungen anbietet. Der Umfang der Waren und Dienstleistungen ist gesetzlich genau festgelegt und muss im Einzelfall auf Zulässigkeit geprüft werden, ebenso wie die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellenden. Das bedeutet, dass ein Reisegewerbe nur mit einer Erlaubnis der sogenannten Reisegewerbekarte ausgeübt werden darf.
Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.
- Gewerbeanmeldung:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind: 26
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13
- Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
- Gewerbeummeldung: 26
- Reisegewerbekarte: Der gesetzliche Gebührenrahmen legt eine Verwaltungsgebühr zwischen 50 und 500 fest. Die genaue Höhe der Gebühr wird nach Ermessen bestimmt, wobei Art und Umfang des geplanten Reisegewerbes berücksichtigt werden.
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
Anke
Schulze
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-206
- anke.schulze@lippetal.de
Gewerbeangelegenheiten
Die Gemeinde Lippetal zeichnet sich aus durch eine attraktive Umgebung für Gewerbetreibende und Unternehmen. Mit ihrer strategischen Lage zwischen den Städten Soest und Hamm sowie der Nähe zu wichtigen Verkehrsachsen wie der A2 und der A44, stellt die Gemeinde Lippetal einen idealen Standort dar. Hinzu kommt eine gut ausgebaute Infrastruktur, ein vielfältiges Angebot an Gewerbeflächen und eine unterstützende Verwaltung aus, die bei Ansiedlung und Entwicklung tatkräftig zur Seite steht. Ob Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen oder industrielle Fertigung – die Gemeinde Lippetal bietet sehr gute Bedingungen für wirtschaftliches Wachstum und nachhaltige Entwicklung.
Gewerbeanmeldung
In § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung heißt es: „Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen“ Das bedeutet: Eine Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen, sobald das Gewerbe beginnt oder nach einem Umzug in einen anderen Meldebezirk wieder eröffnet wird. In der Regel ist es nötig, dass der Gewerbetreibende die Anmeldung persönlich vornimmt und dabei seinen Personalausweis vorlegt. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind oder eingetragen werden sollen, ist außerdem ein Handelsregisterauszug erforderlich.
Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung muss ebenfalls sofort erfolgen, wenn der Betrieb dauerhaft geschlossen wird. Normalerweise muss der Gewerbetreibende die Abmeldung persönlich erledigen und dabei seinen Personalausweis vorlegen.
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betrieb innerhalb der Gemeinde Lippetal umzieht. Ebenso muss die Ummeldung vorgenommen werden, wenn sich der Tätigkeitsbereich des Gewerbes ändert oder um Waren und Dienstleistungen erweitert wird, die für diese Art von Betrieb normalerweise nicht üblich sind.
Reisegewerbekarten
Ein Reisegewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) betreibt jemand, der gewerblich außerhalb seiner festen Geschäftsstelle arbeitet. Das kann selbstständig oder für einen anderen geschehen, indem man Waren direkt verkauft, auf Bestellung vertreibt oder ankauft, oder Dienstleistungen anbietet. Der Umfang der Waren und Dienstleistungen ist gesetzlich genau festgelegt und muss im Einzelfall auf Zulässigkeit geprüft werden, ebenso wie die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellenden. Das bedeutet, dass ein Reisegewerbe nur mit einer Erlaubnis – der sogenannten Reisegewerbekarte – ausgeübt werden darf.
- Gewerbeanmeldung:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind: 26 €
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 €
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 €
- Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
- Gewerbeummeldung: 26 €
- Reisegewerbekarte: Der gesetzliche Gebührenrahmen legt eine Verwaltungsgebühr zwischen 50 € und 500 € fest. Die genaue Höhe der Gebühr wird nach Ermessen bestimmt, wobei Art und Umfang des geplanten Reisegewerbes berücksichtigt werden.
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