Geburten

Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden?

Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, erhält das dortige zuständige Standesamt automatisch eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren wurde und wer die Eltern sind.

Wenn Ihr Kind Zuhause zur Welt gekommen ist, rufen Sie uns bitte an und erkundigen Sie sich beim Standesamt, welche Unterlagen zur Anmeldung benötigt werden. Die Geburt ist innerhalb einer Woche anzuzeigen. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann eine Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt werden.

Grundsätzlich erhalten Sie drei kostenfreie Geburtsurkunden zur Vorlage bei der Krankenkasse, Elterngeldstelle und Kindergeldstelle.

 

Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind.

Sie möchten als Vater in die Geburtsurkunde Ihres Kindes eingetragen werden? Die Vaterschaft kann vor oder auch nach der Geburt Ihres Kindes beim Standesamt, Jugendamt oder Notar beurkundet werden. 

Eine Vaterschaftsanerkennung muss in öffentlich beurkundeter Form erfolgen. Daher ist für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen.

Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Standesamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Für den Termin benötigen wir von Ihnen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • den voraussichtlichen Entbindungstermin (Mutterpass)
  • wenn möglich, Ihre Geburtsurkunden (Mutter und Vater)

Das gemeinsame Sorgerecht können Sie nur beim Jugendamt oder beim Notar beurkunden lassen. Eine Sorgeerklärung kann nicht beim Standesamt abgegeben werden.

Benötigte Unterlagen für eine Vaterschaftsanerkennung:

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • den voraussichtlichen Entbindungstermin (Mutterpass)
  • wenn möglich, die Geburtsurkunden von Mutter und Vater des Kindes
  • Bildung, Freizeit und Personenstandswesen
Vaterschaftsanerkennung

Kontakt

Rathaus
Raum: 11
Bahnhofstraße 7
59510 Lippetal

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Montag:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr

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