Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskünfte über eventuelle Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister – in Bonn ausgestellt. Ein Führungszeugnis wird zum Beispiel von vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vor Beginn einer Neueinstellung gefordert.

Den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie bei der Gemeinde Lippetal stellen, wenn Sie hier gemeldet sind. Den Antrag müssen Sie persönlich stellen. Eine Vertretung ist nicht möglich. 

Antrag über 14 Jahre

Alle Personen über 14 Jahre können ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr kann dies auch der gesetzliche Vertreter erledigen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen betragen. Für Personen ab 16 Jahre besteht die Möglichkeit, ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Grundvoraussetzung ist der Besitz eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (Dokumente mit Gültigkeitsbeginn ab 15. Juli 2017 sind automatisch freigeschaltet).

Arten von Führungszeugnissen

  • Für private Zwecke (Belegart N)
     
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
    Das Führungszeugnis für eine Behörde wird direkt dorthin übermittelt. Erforderlich ist daher bei der Antragstellung die Postanschrift der Behörde und Aktenzeichen/Verwendungszweck. 
     
  • Erweitertes Führungszeugnis
    Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, müssen Sie bei der Antragstellung eine aktuelle Bescheinigung z. B. des Arbeitgebenden oder des Trägers vorlegen. Mit dieser wird bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen. Die Bescheinigung muss auf Ihre Personalien ausgestellt sein. 

13,00 € pro Führungszeugnis

Personalausweis oder Reisepass

  • Hier können Sie das Führungszeugnis beantragen welches bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

  • Bürgerbüro und Ordnungsamt

Kontakt

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