Das polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskünfte über eventuelle Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Ein Führungszeugnis wird zum Beispiel von vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vor Beginn einer Neueinstellung gefordert.
Den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie bei der Gemeinde Lippetal stellen, wenn Sie hier gemeldet sind. Den Antrag müssen Sie persönlich stellen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
Antrag über 14 Jahre
Alle Personen über 14 Jahre können ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr kann dies auch der gesetzliche Vertreter erledigen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen betragen. Für Personen ab 16 Jahre besteht die Möglichkeit, ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Grundvoraussetzung ist der Besitz eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (Dokumente mit Gültigkeitsbeginn ab 15. Juli 2017 sind automatisch freigeschaltet).
Arten von Führungszeugnissen
- Für private Zwecke (Belegart N)
- Zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
Das Führungszeugnis für eine Behörde wird direkt dorthin übermittelt. Erforderlich ist daher bei der Antragstellung die Postanschrift der Behörde und Aktenzeichen/Verwendungszweck.
- Erweitertes Führungszeugnis
Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, müssen Sie bei der Antragstellung eine aktuelle Bescheinigung z. B. des Arbeitgebenden oder des Trägers vorlegen. Mit dieser wird bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen. Die Bescheinigung muss auf Ihre Personalien ausgestellt sein.
Personalausweis oder Reisepass
13,00 pro Führungszeugnis
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
Claudia
Mendu
Bürgerbüro
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-261
- claudia.mendu@lippetal.de
Lara
Lackmann
Bürgerbüro
Bürgerbüro Rathaus II
Montag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:0 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-254
- lara.lackmann@lippetal.de
Julia
Elberg
Bürgerbüro
Bürgerbüro Rathaus II
Montag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 12:30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 159510Lippetal
- Telefon
- 02923/980-262
- julia.elberg@lippetal.de
Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskünfte über eventuelle Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister – in Bonn ausgestellt. Ein Führungszeugnis wird zum Beispiel von vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vor Beginn einer Neueinstellung gefordert.
Den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie bei der Gemeinde Lippetal stellen, wenn Sie hier gemeldet sind. Den Antrag müssen Sie persönlich stellen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
Antrag über 14 Jahre
Alle Personen über 14 Jahre können ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr kann dies auch der gesetzliche Vertreter erledigen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen betragen. Für Personen ab 16 Jahre besteht die Möglichkeit, ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Grundvoraussetzung ist der Besitz eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (Dokumente mit Gültigkeitsbeginn ab 15. Juli 2017 sind automatisch freigeschaltet).
Arten von Führungszeugnissen
- Für private Zwecke (Belegart N)
- Zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
Das Führungszeugnis für eine Behörde wird direkt dorthin übermittelt. Erforderlich ist daher bei der Antragstellung die Postanschrift der Behörde und Aktenzeichen/Verwendungszweck.
- Erweitertes Führungszeugnis
Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, müssen Sie bei der Antragstellung eine aktuelle Bescheinigung z. B. des Arbeitgebenden oder des Trägers vorlegen. Mit dieser wird bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorliegen. Die Bescheinigung muss auf Ihre Personalien ausgestellt sein.
13,00 € pro Führungszeugnis
Personalausweis oder Reisepass
Hier können Sie das Führungszeugnis beantragen welches bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
- Bürgerbüro und Ordnungsamt
Kontakt
Rathaus II
Raum: 1
Bahnhofstraße 1
59510
Lippetal
Tag | |
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Montag: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:00 - 12:30 Uhr |
Rathaus II
Raum: 2
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Montag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:00 bis 12:30 Uhr |
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Freitag: | 07:00 bis 12:30 Uhr |
und nach Vereinbarung