Führerschein

Anträge für die Erstausstellung, Erweiterung und Wiedererteilung von Führerscheinen sowie die Unterlagen für die Beantragung eines Personenbeförderungsscheins nimmt das Bürgerbüro entgegen. Anträge werden zur weiteren Bearbeitung an das Straßenverkehrsamt des Kreises Soest übersandt. Die Gebühr muss direkt bei der Antragstellung gezahlt werden. Nach Fertigstellung des Führerscheins oder des Personenbeförderungsscheins erhalten Sie oder Ihre Fahrschule eine Nachricht vom Straßenverkehrsamt.

Begleitendes Fahren ab 17 Jahre

17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Ein Modellversuch in NRW macht das möglich. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen geknüpft. Der oder die Jugendliche muss einen Antrag direkt beim Straßenverkehrsamt Soest auf begleitendes Fahren stellen. Außerdem müssen Begleitpersonen eine Erklärung unterzeichnen.

Ersterteilung des Führerscheins

  • 45,10 € für Klassen A1 (unbeschränkt), AM, L, M und T
  • 45,90 € für alle anderen Klassen

Erweiterung des Führerscheins

  • 45,90 € (für Klassen A1 (unbeschränkt), AM, L, M und T)
  • 45,10€ (für alle anderen Klassen)

Wiedererteilung des Führerscheins (nach Führerscheinentzug)

  • 45,10 €
  • zuzüglich 13,00€ (Führungszeugnis)

Personenbeförderungsschein

  • 45,10 €
  • zuzüglich 13,00€ (Führungszeugnis)

Beantragung des Führerscheins

Ersterteilung des Führerscheins

  • Antrag (erhältlich in der Fahrschule)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Foto
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre (im Original)
  • Nachweis über die durchgeführten Sofortmaßnahmen am Unfallort (im Original)

Erweiterung des Führerscheins (zusätzliche Führerscheinklassen)

  • Antrag (erhältlich in der Fahrschule)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre (im Original)

Wiedererteilung des Führerscheins (nach Führerscheinentzug)

  • Antrag (erhältlich beim Kreis Soest -Straßenverkehrsamt-)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre (im Original)
  • Nachweis über die durchgeführten Sofortmaßnahmen am Unfallort (im Original)
  • Polizeiliches Führungszeugnis 

Personenbeförderungsschein 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrerlaubnis, die in Deutschland anerkannt ist (EU-Kartenführerschein)
  • Führerschein der Klasse B, gültig seit mindestens 2 Jahren
  • ärztliches Zeugnis
  • qualifiziertes ärztliches Gutachten der geistigen und körperlichen Eignung
  • augenfachärztliches Gutachten (im Original)
  • polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“
  • für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (im Original)
  • für Taxis: Fachkundeprüfung
  • Bürgerbüro und Ordnungsamt

Kontakt

Rathaus II
Raum: 1
Bahnhofstraße 1
59510 Lippetal

Öffnungszeiten
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Montag:09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag:09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr
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