Natur- und Vogelschutzgebiete in Lippetal
Naturschutzgebiete
Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten wird dem Schutz dieser Lebensräume Priorität gegenüber anderen Nutzungen eingeräumt. Für die Betreuung ist die Untere Landschaftsbehörde (Kreis Soest) zuständig. Sie wird in einigen Gebieten von der Biologischen Station unterstützt.
Flächen außerhalb der befestigten oder gekennzeichneten Wege und Straßen dürfen nicht betreten werden. Hunde müssen ganzjährig angeleint werden. Weitere Regeln für den Aufenthalt in Naturschutzgebieten sind dem Landschaftsplan III "Lippetal - Lippstadt/West" zu entnehmen.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Lippetal sind insgesamt zwölf Naturschutzgebiete ausgewiesen. Das zeigt, wie wertvoll die Lippeaue und die Bereiche der Lippezuflüsse für den Natur- und Artenschiutz sind.
Vogelschutzgebiete
In Lippetal befindet sich ein Vogelschutzgebiet von europaweitem Interesse: Die Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit ihren Ahsewiesen ist geprägt von Feuchtgebieten mit naturnahen Fließgewässern und auentypischen Strukturen.
Zum Schutz von Bodenbrütern werden Halter deshalb gebeten, Hunde vom 1. März bis zum 31. Juli nicht frei laufen zu lassen. In dieser Zeit gilt eine Anleinpflicht.
Nähere Informationen zu den Natur- und Vogelschutzgebieten finden Sie hier
https://gis.kreis-soest.de/MapSolution/apps/map/client/oeffentlich/map_landschaftsschutz
http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/kreise/arnsberg/2115