Bauleitplanung

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung. Sie ist Teil des öffentlichen Baurechts und dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde Lippetal. Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Die Verfahrensvorschriften sowie die Planungsleitsätze sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Die Bauleitplanung ist in zwei Stufen gegliedert. Zum einen gibt es die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und zum anderen die daraus entwickelte verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan).

Die Verfahren für die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes sind in ihren Grundzügen ähnlich. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lippetal haben bei diesen Verfahren die Möglichkeit, ihre Anregungen vorzubringen und sich aktiv an den Planungen zu beteiligen.

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Flächennutzungsplanänderungen / Bebauungspläne im Verfahren

Rechtskräftige Bebauungspläne

Die Bebauungspläne werden in der Regel aus den Vorgaben des Flächennutzungsplanes entwickelt.

Rechtskräftiger Flächennutzungsplan

Bei dem Flächennutzungsplan handelt es sich um die übergeordnete Planung für das gesamte Gemeindegebiet.

Wirksame Flächennutzungsplanänderungen ab 2018

Bei den Flächennutzungsplanänderungen handelt es sich um Änderungen in Teilbereichen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans