Beflaggung an öffentlichen Gebäuden
Die Beflaggung der Rathäuser richtet sich nach der Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Regelmäßig wird an folgenden Tagen geflaggt:
27. Januar
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (es wird halbmast geflaggt)
01. Mai
Tag des Friedens und der Völkerverständigung
09. Mai
Europatag der Europäischen Union
23. Mai
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes 1949
17. Juni
Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR 1953
20. Juli
Jahrestag des Attentats auf Hitler 1944 und Gedenken an den Deutschen Widerstand gegen das NS-Regime
23. August
Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen
3. Oktober
Tag der Deutschen Einheit; Jahrestag der Wiedervereinigung 1990
2. Sonntag vor dem ersten Advent
Volkstrauertag; Zur Erinnerung an die Opfer der Weltkriege und des Nationalsozialismus seit 1952 (es wird halbmast geflaggt)
Wahltage
zu Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl des Europäischen Parlaments, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Weitere Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekanntgegeben.
