Amtliche Bekanntmachung
§ 12 Abs. 1 Hauptsatzung der Gemeinde Lippetal
"Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Lippetal, Ortsteil Hovestadt, Bahnhofstraße 7 und gleichzeitigen Hinweis auf die Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Lippetal "www.lippetal.de".
"Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Lippetal, Ortsteil Hovestadt, Bahnhofstraße 7 und gleichzeitigen Hinweis auf die Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Lippetal "www.lippetal.de".