Vermessungen
Grundstücksvermessungen
Katastervermessungen können von Grundstückseigentümern oder ihnen gleichstehenden Berechtigten beantragt werden.
Bei Teilungsvermessungen sind behördliche Genehmigungen - soweit erforderlich - zu beachten (Teilungsgenehmigung bzw. Negativzeugnis ), außerdem sind Angaben zum Verlauf der neuen Grenze zu machen.
Gebäudeeinmessungen sind gesetzlich vorgeschrieben, sobald auf einem Grundstück ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert worden ist. Der jeweilige Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte ist verpflichtet, auf seine Kosten das Gebäude oder die Veränderung einmessen zu lassen.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Telefon: 02923 / 980-245
E-Mail: michael.vogel@lippetal.de