Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Osterfeuer; Brauchtumsfeuer, Feuer

Im Gebiet  der Gemeinde Lippetal können pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Grundstücken angefallen sind, außerhalb einer zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage ohne ausdrückliche Einzelgenehmigung durch Verbrennen beseitigt werden.

Die Voraussetzungen sind in dem u. g. Ortsrecht geregelt und unbedingt zu beachten!

In der Satzung finden Sie auch Hinweise zur Verbrennung von Brauchtumsfeuern/Osterfeuern, die immer rechtzeitig angemeldet werden müssen.

Rechtsgrundlagen

Ortsrecht

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Dateiname Dateigröße Dateityp
1.12 Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle 35 KB PDF Datei
Merkblatt Osterfeuer 39 KB PDF Datei