Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Osterfeuer; Brauchtumsfeuer, Feuer
Im Gebiet der Gemeinde Lippetal können pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Grundstücken angefallen sind, außerhalb einer zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage ohne ausdrückliche Einzelgenehmigung durch Verbrennen beseitigt werden.
Die Voraussetzungen sind in dem u. g. Ortsrecht geregelt und unbedingt zu beachten!
In der Satzung finden Sie auch Hinweise zur Verbrennung von Brauchtumsfeuern/Osterfeuern, die immer rechtzeitig angemeldet werden müssen.
Rechtsgrundlagen
Ortsrecht
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Telefon: 02923 / 980-211
E-Mail: klaus.brinkmeier@lippetal.de -
Telefon: 02923 / 980-206
E-Mail: anke.schulze@lippetal.de
Dateiname | Dateigröße | Dateityp |
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1.12 Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle | 35 KB | ![]() |
Merkblatt Osterfeuer | 39 KB | ![]() |